Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Chefverhandler zu Basel III/CRD 4, Othmar Karas, berichtet über die Ergebnisse und Hintergründe zur Kappung der Banker Boni und zum Fairplay im Bankensektor.

[gn_heading style=”1″]Worum geht es im Klartext?[/gn_heading] Es geht um die Reformierung der Beaufsichtigung von Banken in der EU nach der Finanzkrise. Übergeordnetes Ziel ist, den Bankensektor künftig widerstandsfähiger zu machen. Auch wenn die CRD 4 inhaltlich auf den Baseler Vorgaben (Basel III) basiert, beinhaltet sie darüber hinausgehende Detaillierungen und Anforderungserweiterungen der EU.

Was ist CRD 4?
Capital Requirements Directive (CRD IV). Es handelt sich bei der CRD IV um einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln für Banken (“Basel III”) in europäisches Recht.

[gn_highlight bg=”#DDFF99″ color=”#000000″]Bankenregulierung und die Kappung der Banker Boni sind zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Basel III Regelwerke[/gn_highlight].

 

Bild des EU-Vizepräsidenten Othmar Karas

Othmar Karas ist Vizepräsident des Europäischen Parlaments.

Othmar Karas stellte die politische Einigung bei den Verhandlungen über die neue EU-Bankenregulierung (CRD4/Basel III) vor: [gn_quote style=”1″]Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Bankenregulierung wird es eine Begrenzung der Bonuszahlungen an Bankmanager geben,[/gn_quote] erklärte Karas, Chefverhandler des EU-Parlaments für die neue Regelung, heute am frühen Morgen nach den Verhandlungen, die bis nach Mitternacht andauerten.

Die neue Bankenregulierung stabilisiert den Bankensektor durch neue, zusätzliche Kapitalanforderungen an alle europäischen Banken. “Die Boni-Begrenzung ist nur ein Detail. Das Wesentliche ist, dass ab 2014 die Banken mehr Geld auf die Seite legen müssen, um in Krisensituationen stabiler zu sein. Gleichzeitig müssen sie sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren, nämlich die Finanzierung von Realwirtschaft, KMUs und Jobs”, so Karas am Abend in Brüssel.

[gn_highlight bg=”#DDFF99″ color=”#000000″]Die Bonuszahlungen von Bankmanagern sollen in Zukunft ihr Grundgehalt nicht übersteigen[/gn_highlight]. Unter bestimmten Umständen können die Anteilseigner der Banken erlauben, dass die Boni bis zur zweifachen Höhe des Grundgehalts anwachsen können. Teil der gestrigen Übereinkunft sind auch verschiedene Maßnahmen, um die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen leichter zu machen. “Bei der Neuregelung geht es nicht nur um Bankenregulierung. In Wahrheit ist dies ein Realwirtschaftsfinanzierungsgesetz”, so Karas.

Einen Kommentar zum Thema Banker Boni hat Professor André Spicer von der Cass Business School auf FMM-Magazin.de veröffentlicht.

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(Quelle: EU-Parlament)

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