Markus Ferber, CSU, MdEP

Die seit langer Zeit politisch umstrittene PKW-Maut kann eingeführt werden. Laut EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, besteht bei einer gewissen Konstellation kein Nachteil gegenüber ausländischer Nutzer auf deutschen Straßen und Brücken. Den Wortlaut finden Sie in diesem Beitrag.

Die Erhebung einer Pkw-Maut in Deutschland bei gleichzeitiger Reduzierung der Kfz-Steuer ist europarechtlich möglich. Das geht aus einem Schreiben von EU-Verkehrskommissar Kallas an das Europäische Parlament hervor. „Eine angemessene Beteiligung der ausländischen Nutzer deutscher Autobahnen ist möglich. Kritiker dieser Pläne können sich nun nicht mehr hinter dem Argument Europarecht verstecken. Der jahrelange Dialog der CSU mit Verkehrskommissar Kallas hat sich gelohnt“, sagte der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europaparlament, Markus Ferber.

Das “Wie” macht es.
Vice-President of the EC Siim Kallas

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas

Eine “Senkung der Kraftfahrzeugsteuern für gebietsansässige Nutzer […] bei gleichzeitiger Erhebung angemessener Nutzungsgebühren für alle Nutzer ist also keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Die Höhe der Steuern für Personenkraftwagen gebietsansässiger Fahrer können die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen festlegen“, heißt es in dem Schreiben des EU-Verkehrskommissars.

 

„Nun müssen zügig die Detailarbeiten für eine Pkw-Maut in Deutschland beginnen.  Fast überall in der EU müssen deutsche Autofahrer erhebliche Gebühren für die Nutzung der Autobahnen entrichten. Da ist es nur fair, wenn die Nutzung der deutschen Autobahnen durch ausländische Pkw nicht gratis bleibt. Für inländische Nutzer muss eine Aufkommensneutralität über die Reduzierung der Kfz-Steuer erreicht werden. Wir wollen keine zusätzlichen Belastungen für die deutschen Autofahrer“, so Markus Ferber.

„Ein künftiges deutsches Modell muss fair, gerecht und verhältnismäßig sein und so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich beinhalten. Ich kann mir eine Lösung vorstellen, die eine zeitliche Staffelung der Maut vorsieht. Wer aus Dänemark oder Holland auf dem Weg in den Skiurlaub deutsche Autobahnen nutzt, muss keine Jahresvignette lösen müssen“, sagte der CSU-Europaabgeordnete.

Der Wortlaut des Schreibens von Siim Kallas:

“Mautsysteme müssen mit der Richtlinie 1999/62/EG1 („Eurovignetten-Richtlinie“) für schwere Lastkraftwagen und – sofern sie für Personenkraftwagen gelten – mit den allgemeinen Grundsätzen des EU-Vertrags im Einklang stehen. Nach beiden Rechtsakten ist eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Die Erhebung von Abgaben fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG werden Kraftfahrzeugsteuern nur von dem Mitgliedstaat erhoben, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. In Anhang I der Richtlinie 1999/62/EG sind die für schwere Lastkraftwagen anzuwendenden Kraftfahrzeugsteuer-Mindestsätze festgelegt. Die Höhe der Steuern für Personenkraftwagen gebietsansässiger Fahrer können die Mitgliedstaaten jedoch nach eigenem Ermessen festlegen.

Aus diesem Grund sollten Straßenmautsysteme, die sowohl für gebietsansässige als auch für gebietsfremde Fahrer gelten, eher in Form von Nutzungsgebühren als von Abgaben umgesetzt werden, so dass die erhobenen Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzung der Infrastruktur stehen. Je stärker auf die Verhältnismäßigkeit der Mautsysteme geachtet wird, desto eher entsprechen sie dem Nutzerprinzip („Nutzer zahlt“) und desto weniger diskriminierend sind sie.

Grundsätzlich stellt eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuern für gebietsansässige Nutzer, unter Beachtung der in der Richtlinie 1999/62/EG festgelegten Mindestsätze für Lastkraftwagen, bei gleichzeitiger Erhebung angemessener Nutzungsgebühren für alle Nutzer also keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar.”

(Quelle: Markus Ferber; Brüssel)

 

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