Europäisches Parlament verabschiedet Position zur Revision der Finanzmarktrichtlinie MiFID/ Neue Regeln beim Hochfrequenzhandel, Anlegerschutz und Warenterminmärkte
Mit der sogenannten MiFID-II-Richtlinie sollen spekulative Exzesse an den Finanzmärkten künftig verhindert werden. Markus Ferber, der das Dossier im EU-Parlament federführend betreut, erklärte anlässlich der Abstimmungen im Plenum:
[gn_quote style=”1″]Mit diesem Dossier machen wir einen enorm wichtigen Schritt hin zu transparenten und effizienten Finanzmärkten in der Europäischen Union.[/gn_quote]Hochfrequenzhandel
[gn_dropcap style=”1″ size=”3″]B[/gn_dropcap]Beim Hochfrequenzhandel ist das Europaparlament mit seinen Vorschlägen deutlich strenger als der Kommissionsvorschlag. „Bislang ist dieser Bereich nicht reguliert. Deswegen bedarf es mehr Kontrolle und Transparenz sowie Eingriffsbefugnisse der Aufsicht. Zur Entschleunigung des Hochfrequenzhandels fordern wir Mindesthaltefristen von 500ms für Orders und Gebühren für einzelne Handelsaktivitäten einzuführen“, erklärte der zuständige Berichterstatter. Damit soll das permanente Platzieren und Zurückziehen von Orders, ohne dass wirkliche Transaktionen stattfinden, deutlich reduziert werden. „Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Order unerfüllt storniert wird, um den Preis hochzutreiben, werden Strafzahlungen fällig werden. Nur so bekommen wir den Hochfrequenzhandel in den Griff und das rein spekulative Geschäft mit ultraschnellen Transaktionen verliert seinen Reiz.“Deutliche Verschärfung des Anlegerschutzes
„Bankberatung ohne Fehlanreize” nannte der Berichterstatter das Ziel der neuen Regeln zum Anlegerschutz. Im Interesse des Verbrauchers verabschiedete das Parlament strenge Regeln bei der Bankberatung: „Der Kunde muss künftig vor Abschluss des Geschäfts vom Berater alle Informationen über die Risiken des Produkts erhalten.“ Ferber erklärte, nur wenn dem Kunden alle Informationen offen gelegt werden, könne er eine fundierte Entscheidung treffen und wisse, woran er ist. „Es wird kein Verbot von Gebühren geben. Provisionen sind jedoch nur erlaubt, solange die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass sie transparent sind oder an den Kunden weitergegeben werden oder wenn die Gebühren für die Bereitstellung eines Produkts notwendig sind“, so der CSU-Finanzexperte. „Ziel ist es Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb.“ Falsche Beratung und falsche Anreize haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Kunden Produkte erworben haben, die schlicht nicht den Bedürfnissen und der Risikobereitschaft des Kunden entsprochen haben. “Die neuen Transparenzregeln sind wichtig, um verlorengegangenes Vertrauen beim Kunden wieder zurückzugewinnen und ihn vor unnötigen und zu risikoreichen Abschlüssen zu schützen”, betonte Ferber.
Spekulation mit Rohstoffen eindämmen
„Wir wollen den spekulativen Anteil an den Warenterminmärkten reduzieren, ohne den Markt an sich zu stören. Das Zauberwort heißt Positionslimits“, erklärte Ferber. Der verabschiedete Kompromiss sieht eine strikte Obergrenze für die Anzahl von Kontrakten oder Positionen vor. Wenn ein reales Interesse an der Ware besteht gelten Positionchecks. „Ein Automobilhersteller hat ein reales Interesse, dass er Stahl bekommt. Er sollte den Stahlpreis also auch über Termingeschäfte absichern können. Ein Hedgefonds, der lediglich auf die Preisentwicklung des Stahls spekuliert, braucht keinen Stahl und wird ihn auch nicht einkaufen. Solche rein spekulativen Geschäfte sollen über Positionslimits beschränkt werden“, erklärte der Berichterstatter.
Kommunen
[gn_dropcap style=”1″ size=”3″]D[/gn_dropcap]er Bericht zur Finanzmarktrichtlinie beinhaltet auch das Spekulationsverbot für Kommunen und lokale Behörden. Es soll Kommunen künftig nicht mehr möglich sein, mit den Geldern der Steuerzahler Misswirtschaft zu betreiben und sich zu verspekulieren. “Sie sollen sich auf ihre Hauptaufgaben und den Bürgerservice vor Ort konzentrieren. Denn, dass spekulative Handelsaktivitäten von Kommunen deutlich schief gehen können, hat die Vergangenheit leider schon zu oft gezeigt”, so Ferber.Ferber nannte die Überarbeitung der Richtlinie einen „enorm wichtigen Baustein“ zu sicheren und krisenfesten Finanzmärkten. „Erstens brauchen wir eine effektive Aufsichtsstruktur, die kontrolliert, ob sich die Finanzakteure an die Spielregeln halten. Zweitens geht es darum, dass der Sektor seine Risiken künftig selber tragen kann. Dafür werden derzeit neue Eigenkapitalvorschriften, etwa Basel III, eingeführt. Außerdem sollen Exzesse, die durch undurchschaubare Prozeduren zu Systemrisiken führen können, künftig verhindert werden. Darauf zielt die neue MiFID-Richtlinie ab.“
Weiterer Verlauf
“Mit der Abstimmung im Plenum in Straßburg hat das Parlament nun ein starkes Mandat in der Hand, um in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zu gehen. Jetzt warten wir darauf, bis der Ministerrat seinen Standpunkt festlegt. Je näher der Text des Ministerrats an dem des Parlaments liegt, umso zügiger werden wir die Verhandlungen abschließen können und umso schneller können die Neuerungen in Kraft treten”, so Ferber.
Quellangaben: www.markus-ferber.de[gn_divider top=”1″]
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