Bis 2020 sollten mindestens 40 Prozent aller Aufsichtsräte in Firmen, die an EU-Börsen gehandelt werden, weiblich sein, forderten die EU-Abgeordneten des Frauen- und des Rechtsausschusses am 14. Oktober 2013. Kleine und mittelständische Firmen (KMU) würden von der Regelung ausgenommen.
Allerdings wurde die 10 Prozent-Klausel gekippt. Dies verpflichtet auch Unternehmen zu einer Frauenquote, in deren Belegschaft der Frauenanteil bei unter 10 Prozent liegt.
In einer Veröffentlichung des Europäischen Parlaments heißt es: “Firmen, die das Ziel bis 2020 nicht erreichen, müssen sich vor nationalen Regulierungsbehörden verantworten. Als Strafen für Firmen, deren Auswahlprozesse für Aufsichtsräte nicht transparent und offen genug sind, wurde der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vorgeschlagen.”
“Dieses Ergebnis ist ein Erfolg für kleine und mittlere Unternehmen, die letztlich die Leidtragenden dieser zusätzlichen Regulierung aus Brüssel wären. Optimal ist das Ergebnis aber nicht. Die Förderung von Frauen sollte den Mitgliedsstaaten nicht aus der Hand genommen werden. Wir lehnen eine europaweite gesetzlich vorgeschriebene Quote ab, da sie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Zudem befürchten wir, dass die Einführung einer Quote für Aufsichtsratsmitglieder nur der Anfang ist und weitere Quoten nach sich zieht,“
so die Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand Europe, Markus Pieper und Markus Ferber.
Auch im Ministerrat regt sich Widerstand gegen eine verordnete Frauenquote aus Brüssel. Die Subsidiarität müsse gewahrt bleiben, Frauenförderung ist Sache der Mitgliedsstaaten. Am 15. Oktober 2013 tagen die Wirtschafts- und Sozialminister der Mitgliedsstaaten. Neun Staaten haben sich schon ablehnend geäußert: sie werden die Frauenquote nicht unterstützen.
Die Abstimmung der Ausschüsse stellt noch nicht das endgültige Ergebnis dar. Die Plenarabstimmung des gemeinsamen Berichts von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (EVP) und Evelyn Regner (S&D) findet voraussichtlich im November statt.
(Quelle: Markus Ferber, MdEP)